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Liquidsteuer ab dem 01.07.2022 - Was gilt, was ist zu erwarten

Die Tabaksteuer für Flüssigkeiten welche zum Dampfen gedacht sind, steht unmittelbar bevor. Niemand wird daran aktuell noch etwas ändern können, auch nicht die Verfassungsbeschwerde des BfTG (hier nachzulesen). Selbst wenn der BfTG damit Erfolg hat, sind vor 2023 keine Ergebnisse zu erwarten und selbst dann würde es noch dauern, so ist der Lauf einer Verfassungsbeschwerde nun einmal. 

Aber was heißt das jetzt genau?
Galopp gesagt, muss alles versteuert werden, bei dem vermutet wird, dass es gedampft werden kann. Selbst Destilliertes Wasser muss versteuert werden. Zumindest dort wo E-Zigaretten und Flüssigkeiten für selbige verkauft werden. Und ja, das ist und bleibt ein riesiger Nonsens, der viele Arbeitsplätze kosten wird.

Es wird also auf alles (Base, VG, PG, Aroma, Liquids, Nikotin Shots und auch Wasser) eine Steuer erhoben, egal ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Und da wir in Deutschland der Doppelbesteuerung unterliegen wird die Tabaksteuer auch noch einmal mit der Märchensteuer versteuert. Die Fliege auf dem Kackhaufen darf ja nicht fehlen.

Ich beschränke mich hier erst einmal auf die erste Steuerstufe, die bis 2024 gültig ist. Vielleicht hat bis dahin die Verfassungsbeschwerde ja etwas gebracht.

Wie hoch ist die Steuer denn?

Ab dem 01.07.2022 entfällt auf alle Flüssigkeiten, die ab dem 01.07.2022 auf den Markt gebracht werden, 16 Cent pro ml Tabaksteuer und nochmal 3 Cent Mehrwertsteuer. Also insgesamt 19 Cent pro ml.

  • Auf Einweg E-Zigaretten mit 2,0 ml Flüssigkeit fallen also zusätzlich 0,38 € an Steuer an
  • auf 10 ml Liquid / Aroma / Nikotin Shots fallen 1,90 € an zusätzlicher Steuer an
  • auf 100 ml Premium Liquid oder Base fallen 19 € an zusätzlicher Steuer an
  • auf 1 Liter Base fallen 190 € an zusätzlicher Steuer an


Das ist das, was alleine beim Finanzamt ankommt. Das Produkt ist da noch nicht dabei. Inwieweit die Hersteller und auch Händler die exorbitanten Mehrkosten auf die Ware umlegen werden, ist mir nicht bekannt, aber die werden es tun müssen, um weiter existieren zu können.


Kann mein Shop künftig steuerfreie Ware verkaufen?

Grundlegend nein, das ist zumindest legal nicht möglich. Jeder Händler, der E-Zigaretten oder Liquids etc. verkauft, darf nur versteuerte Waren anbieten. Ohne Ausnahme!
Das betrifft allerdings nur die Waren, die der Händler ab dem 01.07.2022 einkauft. Bestandsware, die noch bis zum 30.06.2022 den Weg in den Handel gefunden hat, können aktuell unbefristet steuerfrei abverkauft werden.

Kann ich als Konsument die Steuer legal umgehen?

Nach bisherigen Informationen seitens der Gesetzgebung und dem Zoll, haben Konsumenten keine Möglichkeit, legal die Steuer zu umgehen. 
Freimengen wie beim Tabakanbau z. B. gibt es bei Substitute für Tabakwaren (also alles was gedampft werden kann) nicht.

Natürlich kann der Konsument weiterhin die Rohstoffe steuerfrei auf dem Markt kaufen, da die Rohstoffe, solange diese nicht zum Dampfen genutzt werden, auch nicht der Tabaksteuer unterliegen, allerdings wird jeder der steuerfreie Flüssigkeiten dampft, automatisch zum Straftäter und begeht eine Steuerhinterziehung. 
Inwieweit das kontrolliert werden kann, sei mal dahin gestellt, allerdings weiß auch noch niemand, was sich da die Regierung noch einfallen lässt. 
Mit einem Schwenk auf die Polizei z. B. ist zu sehen, dass der Gesetzgeber auch schnell die Beweislastumkehr in den Ring wirft und die Polizei bei Rassismusvorwürfen ihre Unschuld beweisen muss.

Heißt es könnte sein, dass ihr irgendwann nach weißen müsst, dass eure Flüssigkeit versteuert ist. Das ist aber aktuell nur Wahrsagerei, dafür gibt es noch keine Hinweise.

Es gibt auch noch etwas Ungewissheit, was das Verwenden steuerfreier Produkte beim Herstellen (Mischen) von Liquids betrifft, da der Gesetzgeber nicht wie beim Tabak den Rohstoff besteuern kann, sondern hierfür das Kaffeesteuergesetz herangezogen hat, um das Endprodukt zu besteuern.
Allerdings wird schon daran gearbeitet, um diese Unklarheit zulasten der Konsumenten zu beseitigen.
Daher gehe ich darauf nicht weiter ein.

Kann ich Liquids etc. Steuerfrei im Ausland bestellen oder mit bringen?

  • Steuerfreie Flüssigkeiten, die außerhalb von Deutschland online gekauft werden, müssen vom Konsumenten dem Zoll gemeldet und versteuert werden.

  • Wenn ihr euch selbst steuerfreie Flüssigkeiten aus anderen EU Staaten mit bringen wollt, sprich diese selbst über die Grenze transportiert, beschränkt sich sie maximale Menge auf 1 Liter Flüssigkeit oder höchstens 10 Kleinpackungen. Das heißt in der Realität, ihr dürft maximal 1 Liter Base oder 10 x 100 ml Premium Liquids oder 10 x 10 ml Nikotin Shots mit bringen. Das kann sich auch in anderen Konstellationen zusammen setzen, aber eben entweder 1 Liter Flüssigkeit oder 10 Kleinpackungen gilt als oberste Grenze.

  • Wollt ihr euch aus anderen Statten außerhalb der EU Liquids etc. mit bringen, z. B. beliebte Malaysia Liquids, weil ihr gerade dort wart, gilt zurzeit eine Freimenge von 300 € bei Flugreisen und 430 € bei Schiffsreisen. Ihr seid jedoch in der Nachweispflicht über den Wert eurer Flüssigkeiten. Also brav den Kassenzettel aufheben. ;-)

Bedenkt bitte unbedingt, die hier angegebenen Angaben sind stand heute und können sich in Zukunft ändern. Auch sind eventuelle Irrtümer meinerseits nicht ausgeschlossen. Informiert euch daher bitte immer vorher bei eurem Reiseanbieter oder beim Zoll.


Informationsquellen:


Stand: 24.06.2022
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Tags: Steuer, News

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