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Abverkaufsfrist für Steuerfreie Waren endet am 13.02.2023

Nach Informationen des VdeH (Verband des eZigarettenhandels) sowie der Bekanntgabe durch den Bundestag wurde am 22.09.2022 mit Mehrheit der Ampelregierung das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ beschlossen.

Das heißt für Verbraucher und Händler, dass ab dem 13.02.2023 der Verkauf von steuerfreien Substitute für E-Zigaretten, die vor dem 01.07.2022 produziert wurden, verboten ist.

Das betrifft alle Flüssigkeiten, die zum Zweck des Gebrauchs in E-Zigaretten verwendet werden, also auch z. B. destilliertes Wasser, insofern man sich eine Wasserbase herstellen möchte.
Inwiefern das kontrollierbar ist, ist sich nicht einmal der Zoll im Klaren.

Man kann also jeden Nutzer nur noch einmal dazu raten, sich mit seinen Lieblings-Liquids / Aromen sowie Base oder Shots insofern noch Steuerfreie zu bekommen sind, einzudecken. Viele Aromen oder Liquids wird es wahrscheinlich als versteuerte Variante aus Kostengründen nicht mehr geben. Fragen Sie da am besten bei Ihrem Fachhändler oder den Herstellern nach, ob Ihr Wunschprodukt weiter vertrieben wird.

Hier noch einmal wie hoch die Steuer aus fällt die ab dem 13.02.2023 garantiert auf allen legal verkauften Produkten zu zahlen ist:

16 Cent pro ml Tabaksteuer und nochmal 3 Cent Mehrwertsteuer. Also insgesamt 19 Cent pro ml.

  • Auf Einweg E-Zigaretten mit 2,0 ml Flüssigkeit fallen also zusätzlich 0,38 € an Steuer an
  • auf 10 ml Liquid / Aroma / Nikotin Shots fallen 1,90 € an zusätzlicher Steuer an
  • auf 100 ml Premium Liquid oder Base fallen 19 € an zusätzlicher Steuer an
  • auf 1 Liter Base / destilliertes Wasser fallen 190 € an zusätzlicher Steuer an


Das ist das, was alleine beim Finanzamt ankommt. Das Produkt und die Umlagen der Hersteller/Händler sind da noch nicht dabei. 

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-de-verbrauchsteuergesetz-909102

 

Tags: Steuer, News

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