Ab dem 01.02.2023 ist bei uns, aufgrund des 8. Verbrauchssteuergesetzes, kein Verkauf steuerfreier Flüssigkeiten mehr möglich. Deshalb finden in allen Filialen Abverkaufsaktionen statt. Kommt gerne in unseren Filialen vorbei und lasst euch beraten, auch was die künftige Steuer betrifft.
Nach Informationen des VdeH (Verband des eZigarettenhandels) sowie der Bekanntgabe des Bundestages wurde am 22.09.2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ beschlossen.
Die Tabaksteuer für Flüssigkeiten welche zum Dampfen gedacht sind, steht unmittelbar bevor. Niemand wird daran aktuell noch etwas ändern können, auch nicht die Verfassungsbeschwerde des BfTG (hier nachzulesen). Selbst wenn der BfTG damit Erfolg hat, sind vor 2023 keine Ergebnisse zu erwarten und selbst dann würde es noch dauern, so ist der Lauf einer Verfassungsbeschwerde nun einmal.
Aber was heißt das jetzt genau?
Aber was heißt das jetzt genau?
Die „Liquid Steuer“ kommt…
Allerdings ist die Bezeichnung Liquid-Steuer falsch, da es sich um eine Steuer für Nachfüllflüssigkeiten, sogenannte Substitute handelt. Das heißt, es kommt eine Steuer auf alle Flüssigkeiten, die zum Dampfen geeignet bzw. gedacht sind. Also sowohl Liquids mit Nikotin, genau wie Nikotinfreie Liquids, Basen, Aroma, Nic-Shots und sogar auf Destilliertes Wasser, also auf alle Flüssigkeiten, die im Fachhandel angeboten werden oder für den Zweck der Nutzung in einer E-Zigarette zum Verkauf angeboten werden.
Allerdings ist die Bezeichnung Liquid-Steuer falsch, da es sich um eine Steuer für Nachfüllflüssigkeiten, sogenannte Substitute handelt. Das heißt, es kommt eine Steuer auf alle Flüssigkeiten, die zum Dampfen geeignet bzw. gedacht sind. Also sowohl Liquids mit Nikotin, genau wie Nikotinfreie Liquids, Basen, Aroma, Nic-Shots und sogar auf Destilliertes Wasser, also auf alle Flüssigkeiten, die im Fachhandel angeboten werden oder für den Zweck der Nutzung in einer E-Zigarette zum Verkauf angeboten werden.